accuphan
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Das lese ich hier anders: E-Rechnung (Haufe)Nein.
Zwischen Geschäftsleuten (B2B) besteht lediglich die Verpflichtung zur Annahme von elektronischen Rechnungen.
Daraus: "Neu ist dagegen die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG n. F.)."
Es kommen Übergangsfristen dazu.